Berufsbezeichnung (§ 6 Nr. 5b TDG)
- Vereidigter Buchprüfer
- Steuerberater-/in
Als Aufsichtsbehörden sind die Steuerberaterkammer Hessen sowie die Wirtschaftsprüferkammer zuständig.
Steuerberaterkammer Hessen
Gutleutstr. 175
60327 Frankfurt
Tel.: 069-15 30 02-0
Fax: 069-15 30 02-60
E-Mail: geschaeftsstelle@stbk-hessen.de
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
Tel.: 030-72 61 61-0
Fax: 030-72 61 61-212
E-Mail: admin@wpk.de
Staat der Verleihung (§ 6 Nr. 5b TDG)
Der Berufsstand der vereidigten Buchprüfer unterliegt im Wesentlichen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/Vereidigte Buchprüfer
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Siegelverordnung
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtverordnung
Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter
www.wirtschaftsprueferkammer.de unter dem Stichwort "Service/Rechtsvorschriften" abrufen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
- Berufsordnung der Steuerberater
- Steuerberatergebührenverordnung
Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter
www.bstbk.de unter dem Stichwort "Infomaterial" abrufen.
Redaktionelle Verantwortung: Silvia Gürtler
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Berufshaftpflichtversicherung
Anschrift des Versicherers:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Dürrenhofstraße 4-6
90402 Nürnberg
Räumlicher Geltungsbereich
1.) Deutschland
2.) Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3.) Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches
Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten
betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht
zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
4.) Weltweit für Haftpflichtansprüche
aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere
Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.