Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Baulohnabrechnung

Für Mandanten aus dem Baugewerbe übernehmen wir neben der regulären Gehaltsabrechnung auch die komplizierte Abrechnung des Baulohns. Dabei ist zu beachten, dass jede Branche in bestimmten Bereichen individuellen Bestimmungen unterliegt.

Als Besonderheit sei hier der Zeitraum der Saisonkurzarbeit (Schlechtwetter), die Arbeitszeitverteilung sowie die Berechnung von Urlaubsanspruch bzw. Urlaubsentlohnung genannt.

Neben den zu erbringenden Leistungen bei einer „normalen“ Lohnabrechnung, werden folgende bauspezifische Abrechnungsbereiche von uns abgewickelt:

  • arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren
  • Ermittlung der Beiträge und elektronische Meldungen an die Sozial- und den Zusatzversorgungskassen
  • Verwaltung Urlaubsansprüche der gewerblichen und kaufmännischen Arbeitnehmer
  • besondere Abrechnungsmodalitäten bei Auszubildenden
  • Abwicklung von Erstattungsansprüchen
  • Saison-Kurzarbeitergeld/ Mehraufwands-Wintergeld/ Zuschuss zum Wintergeld
  • Lohnnebenkosten

In der Baulohnabrechnung sind unsere geschulten Mitarbeiter Ihre kompetenten Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung. Bei allen auftretenden Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe haben Sie in uns externe Berater und Experten.

Baulohnabrechnung

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Steuerberater Oliver Eberle gerne zur Verfügung.

Herr Eberle freut sich auf Ihren Anruf…

Oliver Eberle

Oliver Eberle

Weiherhausstr. 8 b
64646 Heppenheim

Telefon: 0 62 52 / 99 09-0
oliver.eberle@reibold-guthier.de

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