Steuerberatung für Ihr Autohaus und Kfz-Werkstatt.
Sie betreiben ein Autohaus oder eine Kfz-Werkstatt? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Beratungskompetenz und unserem fachlichen Wissen gerne zur Seite. Ob Ihr Kfz-Betrieb eine freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt ist, spielt bei unserer betriebswirtschaftlichen Steuerberatung keine Rolle. Wir kennen die Kfz-Branche durch langjährige Erfahrungen und Gespräche mit unseren Mandanten.
Der Autohandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen wird durch die Globalisierung immer komplexer. Da wir verschiedenste Kfz-Betriebe und Autohäuser betreuen, stellen für uns Begriffe wie Differenzbesteuerung, EU-Lieferung und SKR 51 keine Probleme dar. Wir kennen uns aus mit:
- Externem Reporting
- Branchenvergleich
- Differenzbesteuerung
- EU-Lieferung
- SKR 51
- Bestandslisten
Unsere weitere Leistungen für Ihren Kfz-Betrieb sind:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- allgemeine Kfz-Kontenrahmen
- Auslandsimport
- Herstellerkontenrahmen
- Jahresabschluss
- Steuerberechnungen
und Fachberatung zur Unternehmensnachfolge.
Bei Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.