Sie kommen aus dem Bereich des öffentlichen Sektors?
Die Besteuerung der öffentlichen Hand unterliegt vielen besonderen Regelungen. Auch die öffentliche Hand unterliegt mit ihren wirtschaftlichen Betätigungen (sogenannte Betriebe gewerblicher Art) der Besteuerung, um eine Benachteiligung von Unternehmen der Privatwirtschaft zu vermeiden. Daher ist für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen eine steuerrechtliche Beratung unverzichtbar.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Allgemeine steuerliche Beratung
- Beratung zur Umsatzsteuer bei wirtschaftlicher Betätigung
- Beratung zu Betrieben gewerblicher Art (insbesondere Abgrenzung und Verlustverrechnung oder -nutzung durch steuerlichen Querverbund)
- Gestaltungsmöglichkeiten