Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten

Wer sich beruflich verändern will, schreibt oft viele Bewerbungen.

Dies ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Bewerbungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Bewerbungskosten sind Ausgaben, die mit der Suche einer neuen beruflichen Beschäftigung unmittelbar zusammenhängen.

Hierunter fallen z.B. Kosten für Fotos, Beglaubigungen, Kopien, Porto, Büromaterial, Inserate oder Literatur.

Auch Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen gehören zu den abzugsfähigen Bewerbungskosten. Hierzu gehören Fahrtkosten, die mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden können, aber auch Übernachtungskosten oder Kosten für Verpflegungsmehraufwand.

Erstattet das einladende Unternehmen Bewerbungskosen oder zahlt das Arbeitsamt Zuschüsse, müssen diese Erstattungen von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden.

Zum Nachweis der Kosten sollten geeignete Belege vorgelegt werden können. Können die Kosten nicht einzeln nachgewiesen werden, ist auch eine sachgerechte Schätzung möglich. Das Finanzgericht Köln sah im Urteil vom 07.07.2004 (7 K 932/03) Kosten für Bewerbungen ohne Mappe (zum Beispiel E-Mail-Bewerbungen) mit 2,50 Euro und mit Mappe mit 8,50 Euro als angemessen an.

In diesen Fällen muss der Nachweis der tatsächlichen Bewerbungen durch Vorlage von Schriftverkehr (E-Mail, Anschreiben, etc.) möglich sein.

Haben Sie Fragen? Wie beraten Sie gerne.

Zurück zur Artikel-Übersicht

Rechtlichen Hinweisen.