Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Entlastung vom Steuerabzug vom Kapitalertrag bei ausländischen Gesellschaften

Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner der Kapitalertragsteuer. Auf Antrag können Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochter an ihre ausländische Muttergesellschaft vom Kapitalertragsteuerabzug befreit werden. Das deutsche Steuerrecht knüpft die Freistellung allerdings an bestimmte Bedingungen.

So muss die Muttergesellschaft zum Beispiel am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nun entschieden, dass die deutsche Regelung sowohl gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie (Regelung zur Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei Dividenden) als auch gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt und deswegen europarechtswidrig
ist.

Die Entscheidung ist für die Gesetzesfassung 2007 bis 2011 ergangen. Allerdings wurde auch die etwas entschärfte Gesetzesfassung ab 2012 dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Die Entscheidung hierzu steht aktuell noch aus. Sollte der Europäische Gerichtshof zur Entscheidung kommen, dass auch diese Regelungen europarechtswidrig sind, würde sich zumindest innerhalb der Europäischen Union das Verfahren zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer deutlich vereinfachen.

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Rechtlichen Hinweisen.