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Mobilitätsprämie

Mobilitätsprämie
Für Pendler gibt es in den Jahren 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent im Jahr 2021 bzw. 38 Cent von 2022 bis 2026. Diese Regelung wurde mit dem Klimaschutzpaket 2030 noch von der alten Bundesregierung verabschiedet, als Ausgleich für die stärkere Bepreisung des CO2-Ausstoßes.

Weil davon jedoch nicht jeder profitiert, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt. Von der Mobilitätsprämie können Geringverdiener profitieren, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Als Ausgleich können diese Personen die Mobilitätsprämie beantragen, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt.

Betroffen sind davon in der Regel Auszubildende. Die Bundesregierung schätzt, dass ca. 250.000 Pendler von der Mobilitätsprämie begünstigt werden.

Beantragt wird die Prämie durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung mit dem neuen Formular „Anlage Mobilitätsprämie“. Bemessungsgrundlage für die Prämie sind die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Die Prämie beträgt 14% der Bemessungsgrundlage.

Gerne erteilen wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte oder unterstützen Sie bei der Deklaration.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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