Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Neuberechnung der Grundsteuer

Neuberechnung der Grundsteuer

Die bisherigen Grundlagen zur Bemessung der Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht bereits vor 4 Jahren für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste daher das Grundsteuergesetz reformieren. Die Änderungen treten zwar erst 2025 in Kraft, aufgrund der Anzahl an zu bewertenden Immobilien müssen die Eigentümer allerdings bereits in diesem Jahr tätig werden.

Eigentümer haben dieses Jahr hierfür eine eigene Steuererklärung zu erstellen und diese zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Welche Daten dabei zu übermitteln sind, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Für Hessen und Baden-Württemberg wären dies im Regelfall: Grundbuchdaten, Art der Nutzung, Bodenrichtwert, Aktenzeichen des Einheitswertes, Wohnfläche (nicht BaWü) und Grundstücksfläche. Eigentümer sollten im Hinblick auf das Zeitfenster bereits jetzt beginnen, die Daten zusammenzutragen und diese an ihren Steuerberater übermitteln, damit dieser die Vollständigkeit prüfen oder ggf. noch weitere Unterlagen anfordern oder beschaffen kann.

Gerne erteilen wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte oder unterstützen Sie bei der Deklaration.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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