Wirtschaftsprüfer Steuerberater Reibold, Guthier Heppenheim Weinheim

Steuerliche Behandlung von Bitcoin

Durch die hohen Gewinnchancen und die große mediale Präsenz nimmt der Handel von Bitcoins zurzeit stark zu. Auch die Finanzverwaltung nimmt dies wahr und hat in aktuellen Veröffentlichungen zur steuerlichen Behandlung zum Handel sowie auch zum Mining von Bitcoin und anderen Kryptowährungen Stellung bezogen. Wird das Mining, also das „Herstellen“ von Bitcoins, gelegentlich privat durchgeführt, handelt es sich lt. Ansicht der Finanzverwaltung um Einkünfte aus sonstigen Leistungen, die ab einer Höhe von € 256,00 im Kalenderjahr der Einkommensteuer unterliegen.

Der gelegentliche private Tausch oder Rücktausch von Bitcoins, also der gelegentliche Handel, ist nur dann steuerpflichtig, wenn An- und Verkauf innerhalb eines Jahres durchgeführt werden und damit steuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft darstellt. Anders sieht es aus, wenn Mining sowie Tausch der Kryptowährungen gewerblich durchgeführt werden. Dann handelt es sich beim Mining sowie auch beim Tausch um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die unabhängig von der zeitlichen Haltedauer mit dem Gewinn der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Werden Bitcoins in eine reguläre Währung, z.B. Euro, umgetauscht, so hat der EuGH entschieden, dass dieser Vorgang umsatzsteuerbefreit ist, da er die Bitcoins konventionellen Zahlungsmitteln gleichsetzt. Die Entscheidung des EuGHs vom 22.10.2015 überholt damit die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2013 und 2014, in denen noch von einer Umsatzsteuerpflicht ausgegangen wurde.

Neben steuerlichen Konsequenzen sollte auch beachtet werden, dass das BaFin entschieden hat, dass der Handel mit Bitcoins dem Kreditwesengesetz unterliegt und damit die Tauschplattform für virtuelle Währungen grundsätzlich der BaFin Aufsicht unterliegen. Inwiefern dies für den privaten Handel direkte Konsequenzen hat, ist derzeit noch unklar. Auf europäischer Ebene wird ebenfalls daran gearbeitet, nach der vierten Geldwäscherichtlinie alle europäischen Tauschplattformen für virtuelle Währungen sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen zu verpflichten, geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten zu wahren. Allem voran die Identifizierung der Kunden.

Bei steuerrechtlichen Fragen zu Kryptowährungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Rechtlichen Hinweisen.